Nachtrag zur Vereinbarung mit den Staatsforsten gefasst

28.03.2024 | Begrenzung auf fünf Windenergieanlagen bleibt weiterhin bestehen
Fünf Windräder im Ebersberger Forst und eine eng eingeschränkte Fläche: Zu dieser Begrenzung kam es durch eine Vielzahl von Faktoren. Einer dieser Faktoren, der 15-km-Radius um das Wetterradar Isen, spielt inzwischen keine Rolle mehr. Das ändert jedoch nichts an der Begrenzung auf fünf Windenergieanlagen.

Zum Hintergrund: Für den Bereich des gemeindefreien Gebietes „Ebersberger Forst" bestehen Planungen sowie eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Projektenwicklern ALP.X und Qualitas Energy und den BaySF zur Errichtung von Windenergieanlagen.

Die wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung regenerativer Energieprojekte ist für die Parteien der Konsens mit der Bevölkerung. Um die Akzeptanz für das Vorhaben in der Bevölkerung zu stärken und einen Kompromiss zwischen Klimaschutz, Naturschutz sowie den Folgen für die Bevölkerung zu erreichen, wurde die Zahl der Windenergieanlagen für den Bereich des gemeindefreien Gebietes Ebersberger Forst auf insgesamt maximal fünf Stück begrenzt.

Der Bürgerentscheid am 18. Mai 2021 zu den Planungen im Ebersberger Forst wurde vor dem Hintergrund des Grundsatzbeschlusses des Kreistags vom 27.01.2020 durchgeführt. In diesem Beschluss wurde vom Kreistag festgelegt, dass folgende Bereiche des LSG Ebersberger Forst von Windkraft freigehalten werden sollen:
  • Abstandsflächen nach der 10H-Regelung
  • FFH-Schutzgebiet
  • 15 km-Radius des Wetterradars Isen
  • Wasserschutzgebiete
  • Wildruhezone
  • Bereiche südlich der Höhenlinie 545 m üNN (Endmoränenzug)
Aufgrund aktueller bundesgesetzlicher Vorgaben sind in Landschaftsschutzgebieten Windenergieanlagen grundsätzlich zulässig. Der Kreistag hat daher das Verfahren zur Änderung der LSG-Verordnung abgebrochen. Der Kreistag hält jedoch daran fest, dass die im Kreistagsbeschluss vom 25.07.2022 genannten Bereiche von Windenergieanlagen freigehalten werden sollen. Eine Ausnahme gilt hierbei für den Bereich des 15-km-Radius des Wetterradars Isen, den der Kreistag zwischenzeitlich nicht weiter als freizuhaltenden Bereich ansieht.
 
Die Bayerischen Staatsforsten stimmen der Freihaltung der vorgenannten Bereiche des LSG Ebersberger Forst in Verbindung mit der vorstehenden Ausnahme hinsichtlich des 15-km-Radius des Wetterradars Isen zu.

Vor diesem Hintergrund haben der Landkreis Ebersberg und die Bayerischen Staatsfortsen einen Nachtrag zur ursprünglichen Vereinbarung gefasst und die Freihaltung des 15-km-Radius des Wetterradars Isen herausgenommen.
 
Weiterhin bleiben aber folgende Flächen frei von Windenergieanlagen:
  • Flächen im Abstand von bis zu 10 H zu schutzwürdiger Wohnbebauung,
  • Flächen im FFH-Schutzgebiet,
  • Flächen in den Wasserschutzgebieten,
  • Flächen der Wildruhezone,
  • Flächen südlich der Höhenlinie 545 m üNN (Endmoränenzug)
Die Vereinbarung über die Begrenzung auf fünf Windenergieanlagen im Ebersberger Forst vom 27.05.2021 besteht vollumfänglich fort.
 
Hier finden Sie den Nachtrag.