Nachtrag zur Vereinbarung mit den Staatsforsten gefasst
28.03.2024 | Begrenzung auf fünf Windenergieanlagen bleibt weiterhin bestehen
Fünf Windräder im Ebersberger Forst und eine eng eingeschränkte Fläche: Zu dieser Begrenzung kam es durch eine Vielzahl von Faktoren. Einer dieser Faktoren, der 15-km-Radius um das Wetterradar Isen, spielt inzwischen keine Rolle mehr. Das ändert jedoch nichts an der Begrenzung auf fünf Windenergieanlagen.
Zum Hintergrund: Für den Bereich des gemeindefreien Gebietes „Ebersberger Forst" bestehen
Planungen sowie eine vertragliche Vereinbarung zwischen den
Projektenwicklern ALP.X und Qualitas Energy und den BaySF zur Errichtung
von Windenergieanlagen.
Die wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung regenerativer Energieprojekte ist für die Parteien der Konsens mit der Bevölkerung. Um die Akzeptanz für das Vorhaben in der Bevölkerung zu stärken und einen Kompromiss zwischen Klimaschutz, Naturschutz sowie den Folgen für die Bevölkerung zu erreichen, wurde die Zahl der Windenergieanlagen für den Bereich des gemeindefreien Gebietes Ebersberger Forst auf insgesamt maximal fünf Stück begrenzt.
- Abstandsflächen nach der 10H-Regelung
- FFH-Schutzgebiet
- 15 km-Radius des Wetterradars Isen
- Wasserschutzgebiete
- Wildruhezone
- Bereiche südlich der Höhenlinie 545 m üNN (Endmoränenzug)
Die Bayerischen Staatsforsten stimmen der Freihaltung der
vorgenannten Bereiche des LSG Ebersberger Forst in Verbindung mit der
vorstehenden Ausnahme hinsichtlich des 15-km-Radius des Wetterradars
Isen zu.
Vor diesem Hintergrund haben der Landkreis Ebersberg und die
Bayerischen Staatsfortsen einen Nachtrag zur ursprünglichen Vereinbarung
gefasst und die Freihaltung des 15-km-Radius des Wetterradars Isen
herausgenommen.
Weiterhin bleiben aber folgende Flächen frei von Windenergieanlagen:
- Flächen im Abstand von bis zu 10 H zu schutzwürdiger Wohnbebauung,
- Flächen im FFH-Schutzgebiet,
- Flächen in den Wasserschutzgebieten,
- Flächen der Wildruhezone,
- Flächen südlich der Höhenlinie 545 m üNN (Endmoränenzug)
Die Vereinbarung über die Begrenzung auf fünf Windenergieanlagen im
Ebersberger Forst vom 27.05.2021 besteht vollumfänglich fort.
Hier finden Sie den Nachtrag.