Erfolgreiche Teilnahme an "Wind an Land"-Ausschreibung

20.12.2023 | Ein wesentlicher Meilenstein für die Wirtschaftlichkeit des Windenergieprojekts im Höhenkirchner Forst ist sicher!

Mitte Dezember 2023 gab es für die Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG einen Grund zum Feiern: Für die nächsten 20 Jahre kann nun endgültig mit einer Einspeisevergütung von mindestens 11 Cent pro Kilowattstunde gerechnet werden. Doch woher stammt der Wert und wie setzt er sich zusammen? Dafür muss man einen Blick in die komplexe Welt der deutschen EEG-Förderung werfen.

Um allen Standorten in Deutschland eine faire Beteiligung an der EEG-Vergütung zu ermöglichen und um den Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu steuern, müssen sich die Betreiber von Onshore-Anlagen seit 2017 an einem Ausschreibungsverfahren beteiligen. Derzeit finden die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen vier Mal im Jahr statt. Dabei benennt die Bundesnetzagentur ein bestimmtes Ausschreibungsvolumen, das dem insgesamt möglichen Zubau an durch das EEG zu vergütender Leistung entspricht. Im November 2023 lag das Ausschreibungsvolumen bei 2.086.630 Kilowatt.

Nahezu jedes Onshore-Projekt, das eine Einspeisevergütung erhalten will, muss sich mit einem Gebotswert um die Vergütung bewerben. Dabei geben die Projektverantwortlichen an, wie viel Vergütung sie pro eingespeister Kilowattstunde erhalten wollen. Dieser ist durch die Bundesnetzagentur für 2023 auf maximal 7,35 ct/kWh gedeckelt. Übersteigt die Gesamtleistung aller eingereichten Angebote das ausgeschriebene Ausschreibungsvolumen, erhalten zunächst die günstigsten Gebote einen Zuschlag.

Das heißt im Klartext: Bewerben sich so viele Windenergieprojekte um die Vergütung, dass der Zubau etwa die im November 2023 ausgeschriebenen 2 Millionen Kilowatt übersteigen, dann haben alle Projekte das Nachsehen, die mit der maximal möglichen Vergütung von 7,35 ct/kWh ins Rennen gegangen sind. Wer hingegen z.B. nur 6 Cent pro Kilowattstunde erhalten möchte, ist dagegen relativ sicher mit dabei.

Da derzeit der Ausbau im Bereich der Windenergie etwas langsamer verläuft, war jedoch von einer Unterzeichnung auszugehen. Und tatsächlich: Bei der Ausschreibungsrunde im November 2023, an der sich auch das Windenergieprojekt im Höhenkirchner Forst beteiligte, wurden insgesamt 165 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.967.215 kW bezuschlagt. Darunter eben auch das Projekt der drei Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern, das mit einem Gebotswert von 7,29 ct/kWh ins Rennen ging.

Doch wie werden aus 7,29 Cent über 11 Cent? Das liegt an einem Korrekturfaktor, der Verzerrungen innerhalb Deutschlands ausgleichen soll. In Norddeutschland weht deutlich mehr Wind, das ist ein Fakt. Der etwas weniger kräftig wehende Wind im Süden Deutschlands kann dank einer verbesserten Technologie inzwischen aber auch sinnvoll genutzt werden. Dadurch ergibt sich die Chance, dass die norddeutschen Bundesländer nicht alleine den Ausbau der Windenergie stemmen müssen, sondern eine nachhaltige und klimaschonende Stromversorgung mittels Windenergie auch in Bayern und Baden-Württemberg sichergestellt werden kann.

Um die trotzdem noch vorhandenen, unterschiedlichen Stromerträge zwischen dem Norden und dem Süden auszugleichen, wird bei der Einspeisevergütung ein korrigierender Faktor eingebaut. Pro eingespeister Kilowattstunde erhält ein Windpark hinter dem Nordsee-Deich weniger Vergütung als das Windrad im Alpenvorland. So sind beide Projekte wirtschaftlich, obwohl der Ertrag im Süden geringer ausfällt als im Norden. Dank dieses Korrekturfaktors entsteht somit am Ende eine garantierte Einspeisevergütung von knapp über 11 Cent pro Kilowattstunde für die drei Windräder im Höhenkirchner Forst. Das schafft nun eine wirtschaftliche Sicherheit für die kommenden 20 Jahre.