Pufferzone um den Ismaninger Speichersee
21.04.2023 | Artenschutz vor Windenergie: Aschheim beendet Windrad-Pläne im nördlichen Gemeindegebiet
Zusammen mit seinen angrenzenden Flächen und Fischteichen
hat sich der 1929 angelegte Ismaninger Speichersee in den vergangenen knapp 100
Jahren zu einem europaweit wichtigen Vogelschutzgebiet entwickelt. Vor dem
Hintergrund des zukünftigen Ausbaus der Windenergie im Landkreis München stand
die Frage im Raum, wie nah mögliche Windräder diesem Vogelschutzgebiet kommen
dürfen.
Nach einem gemeinsamen Gespräch zwischen der unteren
Naturschutzbehörde am Landratsamt München, der höheren Naturschutzbehörde bei der
Regierung von Oberbayern und den Gemeinden Aschheim, Kirchheim und Ismaning
sowie der Energieagentur Ebersberg-München ist der notwendige Abstand vorerst
eindeutig geklärt: Um die äußere Grenze des Schutzgebiets bedarf es einer
Pufferzone von 2.500 Metern (Karte als PDF). Damit ist der Bau von Windenergieanlagen im
nördlichen Gemeindegebiet Aschheims derzeit ausgeschlossen.
Die Idee zur Errichtung von bis zu drei Windenergieanlagen
entstand als Reaktion auf den digitalen Energienutzungsplan, den die
Energieagentur Ebersberg-München gemeinsam mit dem Dienstleister ENIANO GmbH
für den Landkreis München erstellt hat. Der Plan, der als Grundlage für den
weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in den 29 Landkreisgemeinden dienen soll,
weist für Aschheim zwei potenzielle Flächen für Windenergie aus: eines nördlich
der Autobahn A99 und eines westlich davon zwischen Aschheim und seinem Ortsteil
Dornach. Diese beiden Flächen wurden Ende November 2022 im örtlichen
Gemeinderat vorgestellt.
Da nach einer ersten fachlichen Einschätzung durch die
Energieagentur Ebersberg-München wohl innerhalb des westlichen Gebiets nur eine
Windenergieanlage realistisch planbar wäre, entschied sich die Gemeinde
Aschheim, das Gebiet im Norden hin in Richtung Ismaninger Speichersee genauer
untersuchen zu lassen.
Als Natura2000- und Ramsar-Gebiet ist der Ismaninger
Speichersee nicht nur ein wichtiges EU-Vogelschutzgebiet, sondern auch ein
Feuchtgebiet internationaler Bedeutung, das jedes Jahr von bis zu 60.000
Individuen hunderter Arten bevölkert wird. Es war deshalb bereits frühzeitig
klar, dass für dieses besonders schützenswerte Gebiet besondere Abstandsregeln
gelten würden. Die beiden aufsichtführenden Naturschutzbehörden haben deshalb
die Einhaltung einer Pufferzone gefordert, die mit 2,5 km Abstand zur
eigentlichen Grenze des Vogelschutzgebietes besonders rücksichtsvoll und
naturverträglich gewählt wurde.
Diese Pufferzone würde in der Folge nicht nur für die
Gemeinde Aschheim, sondern für alle anliegenden Gemeinden gelten und sollte
deshalb auch bei den weiteren Planungen des Regionalverbands für den Ausbau der
Windenergie in der Region berücksichtigt werden.